Banque cantonale du Valais

Grundsätze › Corporate Governance › Die WKB

Grundsätze

Grundsätze

Die Richtlinie der SIX Swiss Exchange (Schweizer Börse) über die Corporate Governance oder Unternehmensführung betrifft alle Emissionsgesellschaften, die ihren Sitz in der Schweiz haben und deren Beteiligungsrechte an der SIX Swiss Exchange kotiert sind. Die Corporate Governance beschreibt die Grundsätze, welche im Inter esse der Aktionäre Transparenz und ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen den Führungs- und Kontrollaufgaben auf der obersten Unternehmensebene schaffen sollen und dies unter Erhaltung der Entscheidungsfähigkeit und Effizienz. Die Corporate- Governance-Richtlinie verpflichtet die Emittenten, wichtige Informationen über die Leitung ihres Unternehmens zu veröffentlichen (oder die Gründe zu erklären, weshalb diese Informationen nicht veröffentlicht werden). Als an der Schweizer Börse kotierte Aktiengesellschaft ist die Walliser Kantonalbank (WKB) diesen Anforderungen unterstellt, welche – wie für alle an der Schweizer Börse kotierten Gesellschaften – erstmals auf ihren Geschäftsbericht 2002 angewandt wurden.

Änderung der corporategovernance- richtlinie

Die Corporate-Governance-Richtlinie wurde aufgrund der am 1. Juli 2009 in Kraft getretenen Bestimmung revidiert. Gemäss den Vorschriften des Artikels 663b bis des Obligationenrechts (OR) betreffend Transparenz der an Verwaltungsrats- und Direktionsmitglieder entrichteten Entschädigungen müssen die Angaben über die Vergütungen, Beteiligungen und Darlehen aufgrund des Bundesrechts fortan im Anhang der Jahresrechnung publiziert werden. Die Angaben über den Inhalt und das Verfahren bei der Festsetzung der Vergütungen und Beteiligungsprogramme werden wie bisher im Kapitel « Corporate Governance » des Geschäftsberichts publiziert.

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