
Sparen 3
Das Wichtigste auf einen Blick
- Sparen ab dem 18. Lebensjahr und sich ein zusätzliches Einkommen im Ruhestand sichern
- Sparkapital bilden und von Steuervorteilen profitieren
- Von einem Vorzugszins und einer spesenfreien Kontoführung profitieren
- Sparkapital bilden zu Finanzierung von Wohneigentum
- Sein Kapital mittel- oder langfristig in Anlagefondsanteile investieren
Bauen Sie sich eine stabile finanzielle Zukunft
Das 3-Säulen-Konzept ist in der Schweizer Bundesverfassung verankert. Die 3. Säule ist eine individuelle Vorsorge für Ihre Pensionierung und schliesst die Leistungslücken der 1. und 2. Säule. Die finanziellen Bedürfnisse sind je nach Lebensphase unterschiedlich. Die 3. Säule ist eine Altersvorsorgemöglichkeit in Form eines Sparkontos.
Das 3-Säulen-Konzept der Schweiz
| 1. Säule | 2. Säule | 3. Säule | |
| Form | Staatliche Vorsorge | Berufliche Vorsorge | Individuelle Vorsorge |
| Ziel | Existenzsicherung | Fortsetzung gewohnter Lebensstandard | Individuelle Vorsorgebedürfnisse |
| Lösung | AHV, IV | Pensionskasse (BVG) Unfallversicherung (UVG) | Freie Vorsorge (Säule 3a) |
| Sparen 3 WKB | |||
Das Sparen-3-Konto wird in Form eines Sperrkontos angeboten. Es kann in Anlagefondsanteile investiert werden, deren Strategie der 3. Säule angepasst wird (Anwendung der Regeln gemäss BVV2). Diese Dienstleistung steht allen Bürgern zur Verfügung, die mindestens 18 Jahre alt sind, über ein bei der AHV deklariertes Erwerbseinkommen verfügen und in der Schweiz wohnen und arbeiten. Je früher Sie einzahlen, umso mehr profitieren Sie von den Vorzugszinsen. Zusätzlich profitieren Sie von Steuerabzügen auf den eingezahlten Beträgen.
Indirekte Amortisation
Beim Kauf von selbst genutztem Wohneigentum können Sie Ihr Sparen-3-Kapital als Eigenkapital verwenden. Sie können Ihr Sparen-3-Konto auch für die indirekte Amortisation Ihrer Hypothekarschuld verwenden. So profitieren Sie von Steuerabzügen auf dem jährlich eingezahlten Betrag.
Die Vorteile eines Sparen-3-Kontos
- Vorzugszinssatz
- Flexible Einzahlungen. Sie zahlen zu einem beliebigen Zeitpunkt den von Ihnen gewünschten Betrag ein.
- Die Besteuerung reduziert sich mit den Einzahlungen.
- Die eingezahlten Beträge können bis zum gesetzlich zulässigen Maximalbetrag steuerlich abgesetzt werden. Im 2013 betrug der Abzug vom steuerbaren Einkommen maximal Fr. 6'739.- für Angestellte oder für Selbständigerwerbende, die einer Pensionskasse angeschlossen sind. Für Personen, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind (Vorsorgenehmer ohne 2. Säule, grundsätzlich Selbständigerwerbende), sind dies 20% des AHV-Einkommens, jedoch höchstens Fr. 33'696.-.
Staatsgarantie, garantierte Gelassenheit
Unabhängig von der Situation wird dem Kontoinhaber garantiert, dass er seine Gelder in allen Fällen in vollem Umfang zurückerhält.
| Währung | CHF |
| Zinssatz | 1.375 % |
| Kontoführung, Kontoeröffnung, Buchungen, Kontoauszüge, Kontoabschlüsse, Steuerbescheinigung | spesenfrei |
| Kontoauszug | jährlicher Kontoabschluss |
| Einzahlung an einem Schalter | kostenlos |
| PCK-Gebühren | gemäss Posttarif |
Beispiele
Wer auf ein Sparen-3-Konto einzahlt, profitiert langfristig von Wachstum.
Bei einem Bürger im Angestelltenverhältnis :
Herr Monnet ist angestellt, verheiratet, hat 2 Kinder und wohnt in Sitten. Er verdient CHF 90'000.- im Jahr. Er zahlt jährlich CHF 6'739.- in seine 3. Säule ein.
Bei einem selbständig erwerbenden Bürger :
Im zweiten Beispiel ist Frau Dessimoz selbständig erwerbend, verheiratet, hat 2 Kinder und wohnt ebenfalls in Sitten. Sie verdient CHF 90'000.- im Jahr. Frau Dessimoz zahlt jährlich CHF 18’000.- in ihre 3. Säule ein. (Selbständigerwerbende: 20% des Einkommens, maximal CHF 33'696.-)
Erstellen Sie Ihre Vorsorgeplanung selbst. Das Simulationstool berechnet Ihre Steuerersparnisse mit der Sparen-3-Vorsorge.
Treffen Sie die richtige Entscheidung für Ihre Altersvorsorge
Diese Anlageform ermöglicht Ihnen Sparen mit regelmässigen Einzahlungen und einer jährlichen Obergrenze (keine Todesfall- und Invaliditätsdeckung).
Die Altersleistungen können frühestens fünf Jahre vor dem Rentenalter (AHV) bezogen werden. Ein Vorbezug der Altersleistungen ist möglich, wenn das Vorsorgeverhältnis aus einem der folgenden Gründen aufgelöst wird:
- Eine volle Invalidenrente von der eidgenössischen Invalidenversicherung beziehen und das Invaliditätsrisiko ist nicht versichert.
- Das Vorsorgekapital für den Einkauf von Beiträgen in eine steuerbefreite Vorsorgeeinrichtung oder für eine andere anerkannte Vorsorgeform verwenden.
- Eine andere selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen.
- Die Schweiz endgültig verlassen.
- Sich selbständig machen.


