SEPA
Single Euro Payments Area (SEPA) wurde von den europäischen Banken entwickelt, damit die Bankkunden Euro-Zahlungen auf die gleiche Weise abwickeln können wie nationale Zahlungen.
Die wichtigsten Vorteile:
- Zahlungsabwicklung innerhalb von drei Bankarbeitstagen
- kostengünstigstes Zahlungsmittel für Zahlungen ins Ausland
- Kostentransparenz: Gebührenbelastung nur durch die Bank des Auftraggebers und die Endbank des Zahlungsempfängers
- Drittbanken und Übermittlungsbanken dürfen keine Gebühren mehr erheben.
- Die einheitlichen Kontrollkriterien für SEPA-Zahlungen sorgen dafür, dass Ihre Zahlungen sicher beim Empfänger ankommen.
Mitgliedstaaten des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums
Zur Zeit umfasst SEPA sämtliche Mitgliederstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz, zu denen Monaco, San Marino, Andorra und der Vatikan hinzukommen.
Bedingungen zur Abwicklung einer SEPA-Zahlung
Ihre Zahlungen werden nur mit SEPA abgewickelt, wenn sie folgende Standards erfüllen:
- Empfängerländer: Mitgliedstaaten gemäss obenstehender Darstellung
- Währung: EUR
- Angabe der IBAN-Nummer (International Bank Account Number) des Zahlungsempfängers
- Angabe des BIC (Bank Identifier Code oder SWIFT-Adresse) der Bak des Zahlungsempfängers
- Spesenoption: nur «Geteilte Spesen» (Shared, SHA)
- Keine Beförderungsanweisungen
- Keine Mitteilung an die Bank des Zahlungsempfängers
Datenschutz
Mit dem Zahlungsauftrag werden personenbezogene Angaben zum Auftraggeber, wie namentlich die Kontonummer, an die Betreiber des Zahlungsverkehrssystems oder an die Firma Swift sowie an die Bankkorrespondenten weitergegeben. Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass die ins Ausland übermittelten Daten nicht mehr durchschweizerisches Recht geschützt sind. Für weitere Informationen können Sie unsere E-Banking-Hotline unter 0800 559 100 kontaktieren oder die Webseite www.sepa.ch besuchen.
SEPA Direct Debit (SDD)
Die Lastschrift SEPA Direct Debit (SDD) ermöglicht einfaches Bezahlen im Ausland. Damit können Sie von Ihnen ausgewählte Empfänger im Ausland dazu ermächtigen, Beträge automatisch Ihrem Konto zu belasten.
IBAN
Sämtliche WKB-Konten haben eine mit einem europäischen Standard kompatible IBAN-Nummer, welche eine Vereinfachung des internationalen Zahlungsverkehrs ermöglicht. Diese Nummer ist unter Ihrer Kontonummer (die immer gültig ist) in der Kopfzeile der Mehrheit der Ihnen übermittelten Dokumente abgedruckt. Falls Sie sie nicht kennen, können Sie sie mit unserem Rechner finden.
Die IBAN hat eine gemeinsame Struktur, die in allen Ländern identisch ist
In der Schweiz besteht die Nummer aus insgesamt 12 Stellen. Diese bestimmen eindeutig die drei Hauptmerkmale, die für die Identifizierung eines Bankkontos notwendig sind: das Land, das Geldinstitut und die Kontonummer. Eine Prüfzahl ist auch enthalten, um eine optimale Erkennung von Eingabefehlern zu gewährleisten.
Datenschutz
Datenschutz bei grenzüberschreitenden Zahlungsaufträgen
Bei Überweisungen ins Ausland werden Name, Adresse des Auftraggebers (Kontoinhaber) und die Kontonummer angegeben, wie in der Verordnung der FINMA zur Verhinderung der Geldwäscherei vorgeschrieben.
Im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung sind die Mitgliedstaaten der GAFI (Financial Action Task Force on Money Laundering), zu denen auch die Schweiz gehört, und ihre Finanzinstitute weltweit verpflichtet, gewisse Informationen über die an Überweisungen ins Ausland beteiligten Parteien zu liefern. So verlangt die Europäische Union beispielsweise für Überweisungen an ein Finanzinstitut mit Sitz in einem EU-Land die Angabe von Name, Adresse und Kontonummer des Zahlers (Kontoinhabers).
Die oben genannten Informationen werden den Banken und Systembetreibern zur Verfügung gestellt, die an der Bearbeitung von Auslandsüberweisungen und Zahlungsaufträgen in Fremdwährung beteiligt sind. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Korrespondenzbanken von Betreibern von Zahlungsverkehrssystemen oder SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication). In der Regel erhält der Zahlungsempfänger auch Informationen über den Auftraggeber. Darüber hinaus können die an einer solchen Transaktion beteiligten Banken, die Systembetreiber oder SWIFT diese Daten zur weiteren Verarbeitung oder Speicherung an Dritte in anderen Ländern weitergeben. Informationen über den Auftraggeber, die ins Ausland übermittelt werden, sind nach schweizerischem Recht nicht mehr geschützt.
Internationaler Zahlungsverkehr
Die Banken der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums verlangen für alle grenzüberschreitenden Zahlungen die IBAN (International Bank Account Number) und den BIC (Bank Identifier Code) des Zahlungsempfängers. Die vollständige Adresse des Zahlungsempfängers wird auch von den Korrespondenzbanken verlangt.
Restrisiken
Restrisiken im Zahlungs- und Wertschriftenverkehr
Wir machen unsere Kunden darauf aufmerksam, dass gewisse Finanzinstitute bei inländischen Zahlungen ebenfalls SWIFT verwenden, welches auch bei Abklärungen zu einer Transaktion benutzt werden kann. Aus diesem Grund haben wir die in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits enthaltene Warnung erweitert. Diese Warnung hat den folgenden Wortlaut:
«Die Kunden werden darauf aufmerksam gemacht, dass bei Erteilung von Zahlungsaufträgen oder Aufträgen für Wertschriftengeschäfte ins In- oder Ausland ihre personenbezogenen Angaben und/oder ihre Kontonummer (IBAN-Nummer) an die Betreiber der Zahlungsverkehrssysteme oder an die Firma SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) sowie an die Bankkorrespondenten weitergegeben werden. Daten, die ins Ausland oder von SWIFT in die Schweiz übermittelt werden, sind nicht mehr durch schweizerisches Recht geschützt.»