Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist ein neues Gesetz, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Für viele Vorschriften gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Das FIDLEG soll unter anderem den Schutz der Anleger und des Finanzplatzes Schweiz stärken und ähnliche Bedingungen für Finanzdienstleister schaffen. Die Walliser Kantonalbank hat beschlossen, die vom FIDLEG vorgesehenen Übergangsfristen für die Umsetzung der Verhaltensregeln und organisatorischen Massnahmen, welche mehrheitlich am 31. Dezember 2021 auslaufen, zu nutzen.

Im Folgenden haben wir für Sie als Kunden, die Inhaber eines Depots sind und Vermögensverwaltungs-, Beratungs- oder Execution-only-Leistungen erhalten oder einen Kredit für die Ausführung von Transaktionen mit Finanzinstrumenten haben, wichtige Informationen zusammengetragen.