Im Juli 2017 kündigte die britische Finanzaufsichtsbehörde (FCA - Financial Conduct Authority) an, dass sie den Referenzzinssatz LIBOR ab dem 31. Dezember 2021 nicht mehr unterstützen wird. Dies bedeutet das baldige Ende eines der am häufigsten verwendeten Zinsindizes im Finanzbereich.

Eine Alternative zum Libor

Die verschiedenen Währungsräume haben Arbeitsgruppen gebildet, um sich auf einen neuen Referenzzinssatz zu einigen. In der Schweiz wurde die NWG (National Working Group on Swiss franc reference rates) mit dieser Aufgabe betraut. Diese Gruppe unter der Ägide der SNB besteht aus Vertretern zahlreicher Banken, darunter auch der Kantonalbanken.

Was ist der SARON?

Der SARON, welcher im Jahr 2009 von der SNB und der SIX eingeführt wurde, stellt den Tagesgeldsatz, genau genommen für eine Nacht, des besicherten Geldmarktes für Schweizer Franken (CHF) dar. Er basiert auf tatsächlichen Transaktionen, die auf der regulierten Handelsplattform SIX Repo abgewickelt werden.

Im Gegensatz zum Libor wird der Saron also auf Basis der am Markt registrierten Transaktionen berechnet und nicht aufgrund von Schätzungen der Finanzinstitute.

Wie wird er berechnet?

Der SARON wird auf Basis der getätigten Transaktionen und der verbindlichen Quotes (Kauf- und Verkaufspreise) im Schweizer Geldmarkt berechnet. Die Berechnungsmethode wurde von der SIX Group AG (SIX) in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Nationalbank (SNB) entwickelt. Der SARON ist öffentlich sichtbar und seine Berechnungsmethode ist auf der Internetseite der SIX transparent dargestellt. Er wird von SIX täglich um 18 Uhr festgesetzt.

Link zum SARON-Satzrechner
Link zur Entwicklung des SARON-Satzes

DIE WKB-PRODUKTE SARON
SARON-Hypothek
Unbestimmte Laufzeit
Mehr erfahren
SARON-Hypothek Fix Term
Laufzeit von 3 bis 5 Jahren
Mehr erfahren
SARON- Betriebskredit
Kontokorrentkredit
Mehr erfahren
SARON- Investitionskredit
Kredit in Darlehensform
Mehr erfahren

Welcher Zinssatz wird auf den Kunden angewandt?

Variabler, auf dem SARON compounded basierter Zinssatz, zu dem eine individuelle Kundenmarge hinzugerechnet wird. Der Zinssatz darf nicht niedriger als die Marge sein und wird erst am Ende der Zinsperiode rückwirkend bekannt gegeben. Die Zinsperiode beträgt drei Monate (die erste Zinsperiode umfasst den Zeitraum vom Vertragsbeginn bis zum Ende dieses Quartals). Der Zinssatz und der zu zahlende Zinsbetrag werden 2 Arbeitstage vor Quartalsende für das abgelaufene Quartal festgelegt.

Für wen ist er bestimmt?

  • Kunden, die von den Schwankungen der Marktsätze profitieren möchten und die mit den Schwankungen verbundenen Unsicherheiten in Kauf nehmen
  • Kunden, die akzeptieren, dass sie den aufgelaufenen Zinsbetrag erst am Ende des entsprechenden Abrechnungszeitraums von drei Monaten kennen
  • Kunden, die eine Saron-basierte Finanzierung für eine unbestimmte Laufzeit (Saron-Hypothek) oder für eine Laufzeit von 3 oder 5 Jahren mit Vorzugszins (Saron-Hypothek Fix-Term) suchen