Die Bank bietet im Interesse des gesamten Kantons die Dienstleistungen einer Universalbank an.
Sie trägt in den Grenzen der Vorsichtsregeln der Branche zu einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung der Walliser Wirtschaft bei.
Diese Mitteilung wird zwecks Einhaltung der Ad-hoc-Publizitätsregeln aus dem Kotierungsreglement der Schweizer Börse (SIX) ausserhalb ihrer Öffnungszeiten verschickt. Sie ist auch auf der Internetseite der WKB verfügbar: www.wkb.ch
AD-HOC-MITTEILUNG GEMÄSS ARTIKEL 53 DES KOTIERUNGSREGLEMENTS
Pressemitteilung
Serge Métrailler, Mitglied des Verwaltungsrats der Walliser Kantonalbank (WKB), hat beschlossen, seine Kandidatur für eine weitere Amtszeit zurückzuziehen. Anlässlich der Generalversammlung am 3. Juni 2025 in Martigny wählen die Aktionäre die Mitglieder des Verwaltungsrates.
Die Generalversammlung der Walliser Kantonalbank wird am 3. Juni 2025 in Martigny die Mitglieder des Verwaltungsrats der Bank neu wählen. Gemäss der ursprünglichen Traktandenliste vom 17. April 2025 schlug der Verwaltungsrat vor, das Mandat von Serge Métrailler für eine weitere Amtszeit von vier Jahren zu verlängern. Als Vertreter der Minderheitsaktionäre war er 2021 zum ersten Mal gewählt worden.
Serge Métrailler, der vor vier Jahren vom Walliser Baumeisterverband (WBV) vorgeschlagen wurde, sieht sich aufgrund des Endes seines Arbeitsverhältnisses mit dem WBV nicht mehr in der Lage, die Baubranche zu vertreten. Er hat daher beschlossen, seine Kandidatur für eine Wiederwahl auf die nächste Generalversammlung zurückzuziehen.
Während seiner Tätigkeit im Verwaltungsrat war Serge Métrailler insbesondere im Prüfungs- und Risikoausschuss tätig. Seine umfassenden Kompetenzen und seine Erfahrung haben zur positiven Entwicklung der Bank beigetragen. Die WKB dankt ihm für seine hervorragende Arbeit und sein Engagement und wünscht ihm für seine berufliche Zukunft alles Gute.
Gemäss den Statuten der Walliser Kantonalbank muss die Generalversammlung mindestens zwanzig Tage vor der Versammlung, d.h. spätestens am 14. Mai 2025, einberufen werden. Die Traktandenliste muss die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten für den Verwaltungsrat enthalten. Diese Frist erlaubt es nicht, der Generalversammlung vom 3. Juni 2025 eine neue Kandidatur zu unterbreiten. Der neue Verwaltungsrat wird den Nachfolgeprozess zur Ergänzung seiner Besetzung einleiten.
Nächste Termine:
Ordentliche Generalversammung 2025 - 3. Juni 2025
Veröffentlichung des Halbjahresergebnisses 2025 - 22. Juli 2025
Pressekontakt
Philippe Glassey
Verantwortlicher Kommunikation & Marketing
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