
Ihr Eigenheim renovieren: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt!
Was sollen Eigentümer und Eigentümerinnen tun?
Das war vor einem Monat. Die Nachricht hat es nicht in die Schlagzeilen der Medien geschafft, dennoch betrifft sie alle Schweizer Immobilieneigentümer und -eigentümerinnen. Anfang April hat der Bundesrat das Datum, an dem die Reform der Wohneigentumsbesteuerung in Kraft treten soll, auf den 1. Januar 2029 festgelegt. Die Übergangsphase wird weniger als drei Jahre dauern, bevor der Eigenmietwert und eine Reihe von Steuerabzügen tatsächlich abgeschafft werden.
Das Schweizer Volk und die Kantone hatten der Reform im September 2025 zugestimmt. Eine historische Abstimmung, nachdem die politischen Debatten sieben Jahre gedauert hatten! Was wird sich ändern? Immobilieneigentümer und -eigentümerinnen müssen den Mietwert ihrer Haupt- oder Zweitwohnung nicht mehr deklarieren. Um die finanziellen Einbussen auszugleichen, können die Kantone – ohne Verpflichtung – eine Steuer auf Zweitwohnungen einführen. Mit der Reform entfallen zudem bestimmte steuerliche Anreize: Hypothekarzinsen, Unterhalts- und Renovationskosten sowie energetische Sanierungsmassnahmen. Immobilien werden weiterhin als Vermögen besteuert, d. h. Hypothekarschulden bleiben weiterhin abzugsfähig.
Ganzheitlicher Ansatz
Die Übergangsfrist mag kurz erscheinen. Sie wirft eine Frage auf, die einfach zu formulieren, aber komplex in der Umsetzung ist: Was sollen Eigentümer und Eigentümerinnen tun? Ihre Schulden abbauen? Renovationsarbeiten durchführen?
Finanzexperten werden Ihnen sagen: Jede Entscheidung, die Eigentümer und Eigentümerinnen für ihre Immobilie treffen, ist Teil eines ganzheitlichen Planungsansatzes. Es gibt keine allgemeingültige Regel, jede Situation ist individuell. Klarheit hilft jedoch dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die Planung umfasst zahlreiche Aspekte wie Einnahmen und Ausgaben (aktuelle und zukünftige), Schulden, Steuern, Vermögen, Vorsorgesituation oder auch den Nachlass. Sobald alle Karten auf dem Tisch liegen, entscheidet der Eigentümer oder die Eigentümerin über eine mögliche Renovierung des Eigenheims oder den Abbau von Schulden.

Je nach Projekten, Bedürfnissen oder Zielen könnte es eine hervorragende Option sein, Liquidität zu bewahren oder Investitionen mit potenziell attraktiven Renditen zu tätigen.
Bei den heute günstigen Zinskonditionen ist ein Schuldenabbau nicht unbedingt notwendig oder ideal. Je nach Projekten, Bedürfnissen oder Zielen könnte es eine hervorragende Option sein, Liquidität zu bewahren oder Investitionen mit potenziell attraktiven Renditen zu tätigen.
Renovieren ist und bleibt vorteilhaft
Am Tag nach der Abstimmung sprachen Immobilienexperten von einem Renovationsboom. Sieben Monate später ist dieser Trend noch nicht konkret spürbar. Die Walliser Kantonalbank (WKB) konnte nicht wirklich eine Zunahme von Finanzierungsanträgen gegenüber den vergangenen Jahren feststellen. Es scheint jedoch, dass manche im Renovationssektor tätige Unternehmen derzeit mehr Offertanfragen als üblich erhalten. Eines steht fest: Es lohnt sich, von Steuerabzügen für Renovationen zu profitieren. Dies ist in der Tat ein interessanter Anreiz. Jeder Eigentümer und jede Eigentümerin sollte zudem wissen, dass die Modernisierung des Eigenheims über den rein fiskalen Aspekt hinaus einen Werterhalt oder sogar eine Wertsteigerung ermöglicht. Die WKB, eine auf dem Immobilienmarkt aktive Bank, ist eine kompetente Partnerin, die spezifische Finanzlösungen zu vorteilhaften Konditionen anbietet.
Über den rein fiskalen Aspekt hinaus ermöglicht die Modernisierung des Eigenheims einen Werterhalt oder sogar eine Wertsteigerung.
Noch einige Unsicherheiten
Es bestehen noch einige Unsicherheiten hinsichtlich der Steuerabzüge für energetische Sanierungen. Wir wissen nicht, in welche Richtung die neuen Regelungen gehen werden. Arbeitsgruppen, Politiker und Politikerinnen befassen sich mit diesem Thema. Die Kantone können nämlich Abzugsmöglichkeiten in ihren Regelungen beibehalten. Dies wäre in dieser Zeit der Energiewende, in der der Immobilienbestand von einer Sanierung profitieren würde, durchaus sinnvoll. In der Schweiz sind Gebäude für 40 % des Energieverbrauchs und etwa ein Drittel der CO₂-Emissionen verantwortlich.
Eines ist hingegen sicher: Die kantonalen Finanzhilfen für die energetische Sanierung des bestehenden Immobilienbestands dürften mindestens bis zum 31. Dezember 2030 garantiert sein.
Von Georges Tavernier