Der Weg der Renovierung, eine stets interessante Option
Die Aufregung um die jüngsten Abstimmungen hat sich gelegt. Die Abschaffung des Eigenmietwerts hatte bis zum Feststehen der Ergebnisse vom vergangenen 28. September alle Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Die Wahlbeteiligung auf Bundesebene (49,5%) ist übrigens ein guter Indikator für das Interesse der Schweizer und Schweizerinnen am Thema Wohneigentum. Das Abstimmungsergebnis zeigt auch eine klare Diskrepanz zwischen der Deutsch- und Westschweiz. Zur Erinnerung: Die Vorlage wurde mit 57,7% angenommen. Alle Westschweizer Kantone lehnten sie ab, das Wallis mit über 60%. Gewinner und Verlierer haben die Zahlen analysiert, ihre Kommentare abgegeben und Kritik geübt.
Heute blicken wir mit gut zehn Tagen Abstand zurück. Die Abstimmung hat zwar den Erwerb von Wohneigentum und Elemente der Besteuerung in den Vordergrund gerückt, aber indirekt auch die Problematik der Gebäudesanierung aufgegriffen.
Widersprüchliche Auswirkungen?
Wie wirkt sich die Abschaffung des Eigenmietwerts konkret auf Wohneigentum aus, das umgebaut werden muss? Diese Frage ist schwer zu beantworten. Geht es jedoch nach den Immobilienexperten, ist ein vorübergehender Renovierungsboom zu erwarten. Man könnte eine Parallele zur Annahme der Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 ziehen, die einen Bauboom in letzter Minute auslöste. Zwischen dem Abstimmungsdatum und dem Inkrafttreten des Gesetzes wird es nämlich eine Übergangszeit von mindestens zwei Jahren geben. Hauseigentümer könnten ihre Investitionen vorziehen, um von der aktuellen Regelung zu profitieren. Instandhaltungskosten, Renovations- und Energiekosten sind steuerlich absetzbar.
Mit dem neuen Gesetz werden diese Anreize wegfallen, auch jene für Hypothekarzinsen (es sei denn, einige Kantone beschliessen, bestimmte Abzüge im Zusammenhang mit Renovierungen zuzulassen, insbesondere wenn diese die Energieeffizienz betreffen). Längerfristig könnte es jedoch zu einem Rückgang der Renovierung des Baubestands kommen.

Ein umgebautes Objekt ist ein wertsteigerndes Objekt.
All dies ist im Kontext des Walliser Immobilienmarktes zu sehen, der nach wie vor dynamisch und attraktiv ist. Die Preise für neues Wohneigentum steigen aufgrund der nicht nachlassenden Nachfrage und des sich verknappenden Angebots. Überlagert wird dieses wirtschaftliche Umfeld von den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Am 1. Januar 2025 trat das neue Walliser Energiegesetz in Kraft, das die Energieeffizienz und die Produktion von erneuerbaren Energien stärken soll. Das Gesetz stellt bestimmte Anforderungen an Neubauten und Renovationen (erneuerbare Heizung, Photovoltaikanlage) wobei Hauseigentümer von finanziellen Hilfen profitieren können.
So gelingt Ihre Renovierung
Was lernen wir aus all dem? Dass der Erwerb von Wohneigentum über den Weg der Renovierung nach wie vor eine interessante Option ist, die zwar Vorteile bietet (Einsparungen, Lebenskomfort), aber eine anspruchsvolle Herausforderung bleibt. Eine Herausforderung, mit der Hauseigentümer nicht allein gelassen werden. Experten, auch Bankexperten, begleiten sie durch die teils mühsamen Renovationsphasen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Wer sein Eigenheim erfolgreich modernisieren will, muss sich informieren, sich erkundigen und mit den richtigen Fachleuten eine sorgfältige Planung erstellen. Ein umgebautes Objekt ist ein wertsteigerndes Objekt.
Die Walliser Kantonalbank (WKB) wie auch die anderen Finanzinstitute sind auf dem Immobilienmarkt sehr aktiv. Sie sind insofern wichtige Akteure, als sie die Umsetzung von Projekten ermöglichen und dabei ihre Kunden anleiten und orientieren. Gerade im Sanierungsbereich sind sie echte Partner und Protagonisten der Energiewende. Ist das Projekt einmal beziffert und sind die Eigenkapitalquellen geprüft, gibt es spezielle Finanzierungslösungen. Produkte wie der Renovations- oder Investitionskredit bieten oft nicht nur günstige Konditionen, sondern ermöglichen und erleichtern auch die schnelle Finanzierung bestimmter Arbeiten.

Von Frédéric Dubosson