Kommunikation zum Dossier Alkopharma

SITTEN, 22. JULI 2020 – Im Fall Alkopharma ist das juristische Verfahren gegen Jean-Daniel Papilloud weiterhin beim zuständigen erstinstanzlichen Gericht hängig. Die Bank erwartet, dass das Verfahren im vierten Quartal 2020 mit der Einreichung der Klageantwort in eine nächste Phase gelangt.

Die Walliser Kantonalbank (WKB) möchte alle ihre Aktionärinnen und Aktionäre über den aktuellen Stand des Dossiers Alkopharma in Kenntnis setzen. Soweit Transparenz zum heutigen Zeitpunkt möglich ist, informiert sie wie folgt:

Am 10. Dezember 2018 hatte die WKB mitgeteilt, dass sie nach Vorliegen externer Sachverständigenberichte eine Zivilhaftungsklage gegen Jean-Daniel Papilloud einreicht, den vormaligen Verwaltungsratspräsidenten (2013–2018) und ehemaligen Präsidenten der Generaldirektion der WKB (1992–2012). Auslöser waren umfangreiche Untersuchungen zu den Bedingungen des 2009 erfolgten Darlehens an das Unternehmen Alkopharma, welche die Treuhandfirma Ernst & Young als unabhängiger Experte im Auftrag der WKB durchgeführt hat. 

Die Bank hatte rechtliche Schritte erst nach einer eingehenden, auch juristischen Prüfung des Falles Alkopharma beschlossen. Es ging aus dem Ernst & Young-Bericht hervor, dass der Alkopharma-Fall Ausnahmecharakter hatte: Ernst & Young beurteilte das Governance-System der WKB und die internen Regeln zur Handhabung von Interessenkonflikten als adäquat. 
Diese durch den Ernst & Young-Bericht festgestellten Sachverhaltselemente wurden anschliessend durch zwei externe Sachverständige geprüft. Die beiden universitären Rechtsprofessoren kamen in ihren Gutachten zum Schluss, dass die gesammelten Sachverhaltselemente ausreichend seien, um die zivile Haftung von Jean-Daniel Papilloud als ehemaliges Bankorgan, das 2009 in der Eigenschaft als Präsident der Generaldirektion agierte, zu erwirken. Die Rechtsgutachten bestärkten die WKB darin, eine Entschädigung für den erlittenen Schaden von CHF 21,6 Millionen einzuklagen.
Der zivilrechtliche Prozess, der sich mit den genauen Vorgängen im Fall Alkopharma befassen wird, ist beim zuständigen erstinstanzlichen Gericht hängig. Angesichts dessen und in Berücksichtigung der Interessen der Bank und damit sämtlicher Aktionärinnen und Aktionäre kann sich die WKB weiterhin nicht zu Fragen im Zusammenhang mit diesem laufenden Verfahren äussern. 

Die Bank hat sämtliche Massnahmen getroffen, um ihre Interessen sowie diejenigen ihrer Aktionärinnen und Aktionäre zu wahren. Insbesondere haben alle involvierten Parteien ihr Einverständnis zur Unterbrechung der Verjährung gegeben.  Es ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass gegen diese, abgesehen von Jean-Daniel Papilloud, keine Anschuldigungen vorliegen.

Die Gesamtkosten für das Verfahren können erst am Schluss eruiert werden. Sie bewegen sich im dafür üblichen Rahmen. Noch nicht bekannt ist auch der konkrete Zeitplan des Gerichtes. Die WKB rechnet 
jedoch damit, dass das Verfahren im vierten Quartal 2020 mit der Einreichung der Klageantwort in eine nächste Phase gelangt. 

Vom Zeitpunkt des Verfahrensabschlusses wird schliesslich abhängen, wann die WKB für zusätzliche Transparenz sorgen kann.

Nächste Termine :
Veröffentlichung der Jahresergebnisse 2020 -  24. Februar 2021
Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2020 -  31. März 2021
Ordentliche Generalversammlung - 21. April 2021

Kontakt
Lysiane Tissières
Kommunikationsverantwortliche
058 324 60 31 - presse@bcvs.ch

Als öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft ist die Walliser Kantonalbank (WKB) an der Schweizer Börse kotiert.
Sie entwickelt die Dienstleistungen einer Universalbank und trägt zur ausgewogenen Entwicklung der Walliser Wirtschaft in den Grenzen der Vorsichtsregeln der Branche bei.